Elferrat Viersen

Liebe Freunde des Karnevals,

nicht nur der Internetauftritt des Elferrats der Narrenherrlichkeit Viersen e.V. hat sich verändert, sondern auch der Elferrat selbst hat sich neu erfunden und sich auf in die Moderne gemacht. Mit einer Satzungsänderung wurde 2020 der Weg frei gemacht den Elferrat aus einem reinen Herrenverein, in einen für alle Geschlechter und Familien offenen Karnevalsverein zu wandeln. Seitdem hat sich das Bild gewandelt und der Verein wurde bereits massiv verjüngt. Eine Gruppe Jugendlicher und junger Erwachsener spiegelt dieses Bild eindrücklich wieder. Und so blicken wir voller Erwartung auf die erste Karnevalssession nach Corona.
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen Eindruck über unseren Verein geben und vorstellen wie unser Vereinsleben aussieht. Wir sind eine in Viersen aktive Karnevalsgesellschaft, fühlen uns aber natürlich mit allen Stadtteilen Viersens verbunden, so wie sich auch unsere Mitglieder aus allen Stadtteilen rekrutieren und darüber hinaus. Der Höhepunkt unserer Session ist der Tulpensonntag, an dem wir mit unserem Karnevalswagen traditionell am Viersener Karnevalsumzug teilnehmen.
Diese Seite kann Ihnen nur einen ersten Eindruck vermitteln, was der Elferrat ist. Der Moderne folgend finden Sie aktuelles auf unserem Instagramprofil. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, schauen Sie dort gerne vorbei. Den Link dazu gibt es hier oder oben in der Navigationsleiste, oder Sie nehmen direkt mit uns Kontakt auf. Die Informationen dazu finden Sie hier weiter Unten auf der Seite.

In diesem Sinne, dreemool viersche Helau !

Bildergalerie



Unser Vorstand

Auch wenn ein Verein aus der Vielfalt seiner Mitglieder lebt, benötigt dieser eine Struktur um sinnvoll zu funktionieren. Daher hat auch der Elferrat einen Vorstand, der ihn nach Aussen repräsentiert. Unser Vorstands-Team ist seit 2020 in der gezeigten Konstellation aktiv und hat den Verein sowohl durch die coronabedingte Pause geführt als auch aktiv die Neuaufstellung und Ausrichtung vorrangetrieben.

Roland Zentgraf

Erster Vorsitzender - Roland Zentgraf

Roland Zentgraf, seit 2010 im Elferrat aktiv, war lange Zeit Secretarius bevor er 2020 die Position des Vizevorsitzenden einnahm. Seid 2023 bekleidet er nun den Posten des ersten Vizevorsitzenden.
Kontakt: praesident@elferrat-viersen.de

Zweiter Vorsitzender - Dr. Georg Florissen

Georg Florissen, ist erst frisch im Elferrat, begleitet den Elferrat jedoch schon seit langer Zeit durch seinen Vater. Mit der Änderung der Satzung, dass auch Familien im Elferrat aufgenommen werden können, war für ihn klar in den Elferrat einzutreten.
Kontakt: vizepraesident@elferrat-viersen.de

Lutz Rimkus

Secretarius - Annette Rimkus

Mit der Aufnahme aller Geschlechter und Familien ist auch Annette Rimkus in den Verein eingetreten und übernimmt als erste Frau den Posten des Sekretarius. Ihre Aufgabe ist somit die Erledigung der Schreibarbeiten, die Organisation der Termine und ist erster Ansprechpartner.
Kontakt: secretarius@elferrat-viersen.de

Lutz Rimkus

Rentmeister - Lutz Rimkus

Lutz Rimkus ist seit 2015 Mitglied des Elferrats und übernimmt seit Jahren die Überwachung der Finanzen und Erledigung der Schreibarbeiten. Sein Lieblingsmoment an Karneval ist natürlich der Karnevalszug am Tuplensonntag mit den anderen Mitgliedern zu erleben.
Kontakt: rentmeister@elferrat-viersen.de

Die Geschichte des Elferrats

Gegründet wurde der Elferrat der Narrenherrlichkeit Viersen 1958. In dieser Zeit besteht der Elferrat aus den Präsidenten der verschiedenen Karnevalsgesellschaften. Seit 1959 zogen sich die Präsidenten sukzessive aus dem Elferrat zurück, so dass dieser sich 1963 neu konstituierte und einen Querschnitt durch die Viersener Bürgerschaft und Parteien abbildete. Ein Karnevalswagen wurde zu dieser Zeit, ebenso wie Getränke und Wurfmaterial, vom Festausschuss Viersener Karneval gestellt. Damals noch mit Smoking ausgestattet und nur durch die Narrenkappe als Verein erkennbar, bekam der Elferrat 1970 neue Mützen in Hellblau, Fraise und viel Gold. Nun hatte auch jeder seine eigene Mütze zuhause, waren diese doch vorher nach Karneval wieder eingesammelt worden. Die Stiftung des Gesellschaftsordens fiel ebenfalls in diesen Zeitraum. 1974 wurde der erste Elferratswagen gebaut. 1979 fügte man dem dunklem Smoking und den Mützen eine blau-rote Schärpe und ein gesticktes Elferratsemblem hinzu, die keinen großen Anklang fanden. Man entschloss sich nun Fräcke herstellen zu lassen, das Ornat, dass sich bis heute in den Farben dunkel-blau und rot mit goldener Ornamentik erhalten hat.

Mitglied werden

Einen kleinen Einblick vom Vereinsleben konnten Sie bereits erhaschen. Fühlen Sie sich angesprochen und wollen uns näher kennenlernen oder wollen Sie sogar ein Teil dessen werden und aktiv in das Vereinsleben eintauchen, so freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme oder Ihre Mitgliedschaft als aktives oder passives Mitglied. Jeder ist herzlich Willkommen und jede Persönlichkeit, Erfahrung, Wissen und Können stärkt das Vereinsleben – so wird die Familie des Elferrats bunter! Einzelheiten und nähere Informationen erhalten Sie über die Kontaktadresse. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit als Senator Fördermitglied des Vereins zu sein und diesen aus finanzieller Sicht zu unterstützen – kontaktieren bzw. sprechen Sie uns einfach an!   Aufnahmeantrag als PDF

So kontaktieren Sie uns

Elferrat der Narrenherrlichkeit Viersen e.V.
c/o Annette Rimkus
Donker Weg 7
41748 Viersen
secretarius@elferrat-viersen.de

Name und Sitz des Vereins
Der im Jahre 1956 gegründete Verein trägt den Namen „Elferrat der Narrenherrlichkeit Viersen“ und hat seinen Sitz im Bereich von Viersen. Das Geschäftsjahr des Vereins beginnt am 1. Mai eines Jahres und endet im darauf-folgenden Jahr am 30. April. Der Verein soll in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgericht in Viersen eingetragen werden.

Ziel und Zweck des Vereins
Der Elferrat der Narrenherrlichkeit Viersen mit Sitz in Viersen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Erhaltung und Pflege des Karnevalistischen Brauchtums und Sprache sowie echter Karnevalsfreude. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch Förderung und Unterstützung des vaterstädtischen Brauchtums im Festausschuss Viersener Karneval e.V. (FAVK) im kulturellen Bereich der Brauchtumspflege. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Mitglieder
Um die Mitgliedschaft kann sich jeder Karnevalist bewerben, der unbescholten ist, sich eines guten Rufs erfreut, sich für die Belange des Viersener Karnevals einsetzt und die Satzung des Elferrats anerkennt. Karnevalist kann jeder Mann oder Frau sein, der / die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Antrag zur Aufnahme als aktives oder inaktives Mitglied ist an den Vorstand des Vereins zu richten. Der Vorstand entscheidet, ob der Antrag der Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorgelegt wird. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit über den Antrag.

Aktive Mitglieder
Die aktiven Mitglieder des Vereins haben sich entsprechend den Beschlüssen des Vorstandes bzw. der Mitgliederversammlung im Verein zu betätigen. Sie bilden den aktiven Elferrat. Die Partner der Elferratsmitglieder können am aktiven Vereinsleben teilnehmen.

Inaktive Mitglieder
Inaktive Mitglieder sind die Senioren, die am aktiven Geschehen nicht mehr teilhaben wollen oder können, aber als Mitglieder im Elferrat bleiben möchten. Sie bilden die „Senioren des Elferrats“.

Senatoren
Senatoren des Elferrats sind fördernde Mitglieder, die den Viersener Karneval in allen Belangen fördern und unterstützen. Sie können an allen vereinsinternen und gesellschaftlichen Veranstaltungen teilnehmen und sind auf der Jahreshauptversammlung durch zwei Senatoren ohne Stimm- und Wahlrecht vertreten.

Austritt und Ausschluss
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ende eines Geschäftsjahres mit dreiwöchiger Frist möglich. Die Kündigung ist schriftlich (eingeschriebener Brief) oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle des Vereins auszusprechen und handschriftlich zu unterzeichnen. Die Mitgliedschaft kann vom Vorstand mit Zustimmung der Mitgliederversammlung gelöscht werden, wenn
  • grobes vereinsschädigendes Verhalten vorliegt
  • grobe Verstöße gegen die Ziele und den Zweck des Vereins vorliegen.
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Eine Mitgliederversammlung hat nach Abschluss des Geschäftsjahres, spätestens innerhalb der nachfolgenden acht Wochen, stattzufinden. Diese Mitgliederversammlung muss folgende Tagesordnungspunkte enthalten:
  • Jahresbericht des Vorstandes
  • Kassenbericht
  • Entlastung des Vorstandes
  • Wahlen
  • Finanzplan für das kommende Geschäftsjahr
  • Anträge
  • Verschiedenes
Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat schriftlich mit einer Ladungsfrist von mindestens 7 Tagen zu erfolgen.Stimmberechtigt sind nur aktive Mitglieder des Vereins. Zwei Senatoren können an der Mitgliederversammlung mit beratender Stimme teilnehmen. Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus:
  • dem Vorstand
  • den aktiven Mitgliedern (Elferrat)
  • den inaktiven Mitgliedern (Senioren des Elferrats)
  • zwei Senatoren.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der aktiven Mitglieder anwesend sind. Ist bei einer Mitgliederversammlung Beschlussfähigkeit nicht gegeben, kann der Präsident oder der Vizepräsident mit einer Frist von einer halben Stunde die Mitgliederversammlung neu einberufen mit der Einschränkung, dass diese Versammlung beschlussfähig ist, wenn mindestens ein aktives Mitglied erschienen ist (§ 32 BGB). Eine Dreiviertelmehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder ist erforderlich bei Abstimmungen zu Satzungsänderungen und bei Abstimmungen zur Auflösung des Vereins (§§ 33/41 BGB). Eine einfache Mehrheit der erschienen stimmberechtigten Mitglieder ist erforderlich bei Abstimmungen zu:
  • Zulassung von Dringlichkeitsanträgen
  • Misstrauensanträgen gegen den gesamten Vorstand sowie gegen einzelne Vorstandsmitglieder
  • Ausschlussanträgen.
Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung können von allen Mitgliedern gestellt werden. Die Anträge müssen drei Tage vor der Mitgliederversammlung bei der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen sein. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen und innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Eingang des Antrages durchzuführen, wenn mehr als dreißig v. H. der stimmberechtigte Mitglieder dies schriftlich beantragen (§ 37 BGB). Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung stellt der Vorstand auf. Der Präsident oder der Vizepräsident lädt zu den Mitgliederversammlungen ein und leitet sie. Über die Mitgliederversammlungen sind Niederschriften anzufertigen. Aus den Niederschriften müssen die Diskussionspunkte sowie die Beschlüsse mit Abstimmungsergebnis zu ersehen sein. Die Niederschriften sind vom Präsidenten oder dem Vizepräsidenten sowie von einem aktiven Mitglied zu unterzeichnen. Die Niederschriften sind auf der nächsten Mitgliederversammlung zu verlesen und - falls gewünscht – auszuhändigen.

Der Vorstand
Der Vorstand kann nur aus aktiven Mitgliedern gebildet werden und ist die Vertretung der Mitglieder. Er ist im Sinne des § 26 BGB Vorstand. Der Vorstand besteht aus:
  • dem Präsidenten
  • dem Vizepräsidenten
  • dem Rentmeister
  • dem Secretarius
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Wiederwahl ist möglich. Geheime Wahl kann beantragt werden. Für rechtsverbindliche Erklärungen des Vereins müssen jeweils zwei Vorstandsmitglieder unterschreiben und zwar
  • für Erklärungen gegenüber Gerichten der Präsident und der Vizepräsident
  • für Erklärungen gegenüber Banken, Sparkassen o. ä. der Präsident und der Rentmeister
  • für sonstige Erklärungen, Aufträge etc. der Präsident oder der Vizepräsident mit einem Vorstandsmitglied.
Zum erweiterten Vorstand gehören:
  • der Kommandant
  • der Protokollarius
  • der Tanzmeister
  • der I. Standartenführer
  • der II. Standartenführer
Der Beitrag
Die Beiträge der aktiven und inaktiven Mitglieder sowie der Senatoren werden von der Mitgliederversammlung festgelegt und ggf. verändert. Der Jahresbeitrag ist in der Zeit vom 11.11. bis 31.12. des jeweiligen Geschäftsjahres fällig. Bei Nichtzahlung des Beitrages erfolgt zweimalige Mahnung. Danach kann „grobes vereinsschädigendes Verhalten“ (s. § 7 Buchst. a)) vorliegen.

Vereinsordnung
Senatoren des Elferrats sind fördernde Mitglieder, die den Viersener Karneval in allen Belangen fördern und unterstützen. Sie können an allen vereinsinternen und gesellschaftlichen Veranstaltungen teilnehmen und sind auf der Jahreshauptversammlung durch zwei Senatoren ohne Stimm- und Wahlrecht vertreten.

Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur auf Beschluss einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den „Verein zur Förderung des Brauchtums Karneval e.V.“, der am 07.12.1999 im Vereinsregister beim Amtsgericht Viersen unter der VR Nr. 0888 eingetragen wurde und der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Elferrat der Narrenherrlichkeit Viersen e.V.
c/o Annette Rimkus
Donker Weg 7
41748 Viersen
secretarius@elferrat-viersen.de
Eingetragen beim AG Mönchengladbach im Vereinsregister 3688
vertreten durch:
Herr Roland Zentgraf (Präsident)
Herr Dr. Georg Florissen (Vizepräsident)
praesident@elferrat-viersen.de

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