• Zweck und Ziel der Gesellschaft
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. 2. Förderung des Karnevals in der Gesamtstadt Viersen a) Die Erhaltung und Pflege des Brauchtums Karneval sowie echter Kameradschaft innerhalb der Mitglieder. b) Der Elferrat der Narrenherrlichkeit fördert und unterstützt den Karneval in seiner Eigenart als vaterstädtisches Brauchtum. c) Die Durchführung von Veranstaltungen, die der karnevalistischen Brauchtumsförderung dienen.
• Vereinsmitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene über 18 Jahre alte Person werden. Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft erkennt der Bewerber die Satzung und das Reglement verbindlich an. 2. Der Antrag zur Aufnahme als aktives oder förderndes Mitglied ist an den Vorstand des Vereins zu richten. Die Mitgliederversammlung entscheidet entsprechend des Reglements über den Antrag.
• Aktive Mitglieder
Aktive Mitglieder können nur männliche Personen sein. Die aktiven Mitglieder des Vereins haben sich entsprechend den Beschlüssen des Vorstandes bzw. der Mitgliederversammlung im Verein zu betätigen. Sie repräsentieren den Verein bei karnevalistischen Veranstaltungen nach außen und verpflichten sich das Reglement umzusetzen.
• Fördernde Mitglieder
Sind Mitglieder, die dem Elferrat der Narrenherrlichkeit und das närrische Brauchtum durch finanzielle Zuwendungen unterstützen. Sie werden zu gesellschaftlichen Veranstaltungen eingeladen und können auf der Jahreshauptversammlung ohne Stimm- und Wahlrecht teilnehmen.
|